Nutzung des ''alten'' IMPULS-Test
Aufgrund der testtheoretischen Verbesserung wurde der IMPULS-Test 2012 zum IMPULS-Test|2® weiterentwickelt und damit auch die Messgenauigkeit und die Aussagekraft deutlich verbessert.
“Nach Auffassung des Verfassers scheint es grundsätzlich unverantwortlich, Tests einzusetzen, die (wesentlich) älter als 10 Jahre sind und nicht zwischenzeitlich überarbeitet, auf ihre Testgüte kontrolliert sowie neunormiert wurden; zu sehr ist innerhalb dieses Zeitraums mit neuen testtheoretischen Entwicklungen, differential-diagnostischen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Veränderungen zu rechnen.“(Kubinger, 1996, S. 540)
Kubinger, K.D. (1996). Objektive Diagnostik. In K. Pawlik, K. (Hrsg.), Grundlagen und Methoden der Differentiellen Psychologie (Enzyklopädie der Psychologie, Themenbereich C, Theorie und Forschung, Se-rie VIII, Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung, Band 1, S. 507-541). Göttingen: Hogrefe.
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Wenn ein solcher Test einer umfassenden Revision unterzogen wird, ersetzt die neue Fassung naturgemäß die Vorversionen. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bzw. dem Bekanntwerden der Revision ist die Anwendung einer veralteten Version ein fachlicher Kunstfehler. Unabhängig davon gilt aus juristischer Sicht, dass die vorangegangenen Versionen des Verfahrens jedenfalls nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen und Organisationen und Personen, die das dennoch tun, dafür haften. Im vorliegenden Fall wirkt zusätzlich noch das Markenschutzrecht, welches rechtliche Sanktionsmöglichkeiten zur Verteidigung der Markenidentität bietet.
Nutzung von Bilder und Texten
Gemäß urheberrechtlicher Bestimmungen dürfen Texte und Abbildungen des IMPULS-Test|2® nicht ohne Zustimmung und entsprechende Zitierung verwendet oder veröffentlicht werden.
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Urheberrecht & Markenschutz
Urheberrecht
Alle psychologischen Tests und Verfahren – unabhängig vom Einsatzzweck – unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts. Relevant für das Urheberrecht ist die konkrete Gestalt eines Werkes. Die Personen, die dem Werk diese konkrete Gestalt gegeben haben, sind die Urheber/innen. Sie allein verfügen über alle Rechte an diesem Werk und können anderen Werknutzungsbewilligungen einräumen. Für den IMPULS-Test|2® gilt daher:
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Markenschutz
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Mit einer registrierten Marke kann seitens der Inhaber der Markenschutzrechte anderen verboten werden, ein identisches oder verwechselbares Kennzeichen im Geschäftsverkehr zu benutzen.
Informationen zum Österreichischen Urheberrecht finden Sie bei Interesse auf den Seiten folgender Institutionen:
Bundesministerium für Justiz
Wirtschaftskammer Österreich
Bundeskanzleramt
Professionelle Lösungen für verschiedene Anforderungen